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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 31.03.1978

3 Ss (7) 146/78

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Fundstellen:
MDR 1978, 595

1. Das Amtsgericht sprach die zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig und machte ihr unter Anwendung von Jugendstrafrecht zur Auflage, einen Geldbetrag von 200,-- [...]
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