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LG Nürnberg-Fürth - Entscheidung vom 20.09.1978

2 S 4733/77

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-3/8
VersR 1979, 1143

[1] Das AG hat zutreffend nur die Hälfte der Haftungsbefreiungskosten in Höhe von 60 DM als adäquaten Schaden anerkannt, da der Kl. unstreitig für sein Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. [Folgen [...]
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