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BGH - Entscheidung vom 01.02.1978

IV ZR 142/77

Normen:
ZPO § 261

Fundstellen:
BGHZ 70, 295
DRsp IV(413)153a
NJW 1978, 949

Das gilt dann nicht, wenn sich der Streitgegenstand wie bei einer Klageänderung ändert, sofern damit die ursprüngliche Zuständigkeit entfällt (BGH, DRsp IV (413) 211 c = MDR 1990, 135 = NJW 1990, 53 ). Vorstehendes [...]
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