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BGH - Entscheidung vom 11.07.1978

VI ZR 138/76

Normen:
GG Art. 34
BGB § 328
AKB § 11 Nr. 6

Fundstellen:
NJW 1978, 2502

Die Polizei der Stadt Hamburg beauftragte am 12. Januar 1973 gegen 16.30 Uhr den Erstbeklagten, der ein Abschleppunternehmen betreibt, den in der Mönckebergstraße im Halteverbot am rechten Fahrbahnrand verschlossen [...]
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