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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.08.1977

1 U 55/77

Normen:
BGB §§ 249 254 847

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/816
VersR 1978, 188

»Dem Kl. steht ein Anspruch auf Durchführung der Narbenkorrektur zu, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Er kann entweder gemäß § 249 S. 1 BGB von den Bekl. Herstellung verlangen oder aber von der [...]
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