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OLG Köln - Entscheidung vom 01.02.1977

Ss 698/76

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 2, § 30 Abs. 2
JGG § 17 Abs. 2
StGB § 20, § 21, § 52

Fundstellen:
ZBlJR 1977, 262

Das Jugendgericht hat die Angeklagte wegen fortgesetzten erlaubnislosen Erwerbs und Einfuhr von Stoffen, die dem BetMG unterliegen, zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt [...]
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