I. Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 12.09.75 - Ds 35 Js 56/74 - wegen eines fortgesetzten Vergehens des Verschreibens von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründetheit gemäß § 11 Abs. 1 , [...]
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