1 DER BUNDESFINANZHOF ERSUCHT DEN GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 19. APRIL 1977 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 17. MAI 1977 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG UM AUSLEGUNG DER VORSCHRIFT 5 ZU KAPITEL 49 DES GEMEINSAMEN [...]
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