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BVerfG - Entscheidung vom 06.07.1977

1 BvR 3/77

Normen:
BNotO § 47 § 50 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 § 54 Abs. 1 Nr. 2 § 111 § 112
BRAO § 14 Abs. 1 Nr. 4
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3

Fundstellen:
BVerfGE 45, 422
DNotZ 1978, 42
EuGRZ 1977, 356
MDR 1977, 909
NJW 1977, 1959

A. Der beschwerdeführende Anwaltsnotar macht geltend, er sei zu Unrecht seines Amtes als Notar vorläufig enthoben worden. I. Das öffentliche Amt, das ein Notar bekleidet, erlischt gemäß § 47 BNotO u. a. durch [...]
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