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OLG Köln - Entscheidung vom 09.01.1976

16 W 164/75

Normen:
ZPO § 348 Abs. 4

Fundstellen:
DRsp IV(415)116f
NJW 1976, 680

Die Rückübertragung erfolgt in der Regel durch Beschluß. Die Anhörung der Parteien ist ratsam, aber nicht zwingend. Fehler bei der Rückübertragung, auch durch schlüssige Handlung, sind nach § 295 ZPO heilbar, somit in [...]
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