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AG Bad Segeberg - Entscheidung vom 29.09.1976

12 C 35/76

Normen:
BGB § 537 Abs. 1

Fundstellen:
WuM 1977, 227

Die Beklagten haben vom 01.12.1973 an die Obergeschosswohnung im Hause des Klägers in G., A., gemietet. Die Parteien haben mündlich einen Mietzins von 220 DM sowie 20 DM für die Heizung vereinbart. Zwischen den [...]
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