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OLG München - Entscheidung vom 05.08.1975

11 W 1979/75

Normen:
ZPO § 379 Satz 1

Fundstellen:
DRsp IV(415)114e
DRsp IV(415)37Nr. 5 (Ls)
NJW 1975, 2108

Die Zeugengebührenverzichtserklärung, die nicht gesetzlich geregelt ist, beseitigt die Vorschußpflicht der Partei, auch wenn diese bereits angeordnet ist (OLG München, aaO.; BVerfG, NJW 1986, 833 ; vgl. dazu auch: [...]
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