1/2 ZIEL DER SECHS KLAGEN IST DIE VERURTEILUNG DER GEMEINSCHAFT ZUR ZAHLUNG VERSCHIEDENER BETRAEGE ZUM ERSATZ DES SCHADENS, DEN DIE KLAEGERINNEN ANGEBLICH DADURCH ERLITTEN HABEN, DASS DIE MIT DER VERORDNUNG NR. 1112/73 [...]
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