1 DAS FINANZGERICHT BERLIN ERSUCHT DEN GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 25. MÄRZ 1975, BEI DER KANZLEI EINGEGANGEN AM 15. APRIL 1975, GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG UM VORABENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG [...]
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