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LG Kaiserslautern - Entscheidung vom 27.11.1974

3 O 318/74

Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden G-2/3
VersR 1976, 178

Der Unfallschaden am Pkw bestand in einer Einbeulung der linken Karosserieseite, seine Beseitigung kostete 749,80 DM. Nicht die (geringe) Höhe des Schadens sondern seine »Überschaubarkeit« gaben hier den Ausschlag. Das [...]
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