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BGH - Entscheidung vom 24.04.1974

VIII ZR 211/72

Normen:
ZPO § 284

Fundstellen:
BGHZ 62, 286
NJW 1974, 1199, 1200

Welche Tatsachen die Parteien jeweils zum Zwecke eines in sich schlüssigen Vortrages vorzubringen haben, richtet sich nach der Darlegungslast, die ihrerseits regelmäßig der Beweislast folgt (BGH, NJW 1979, 2142 ). BGHZ [...]
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