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OLG Köln - Entscheidung vom 14.06.1973

14 W 39/73

Normen:
ZPO § 377 Abs. 3

Fundstellen:
DRsp IV(415)104b
DRsp IV(415)37Nr. 3 zu § 377 (Ls)
MDR 1973, 942
NJW 1973, 1983

§ 377 Abs. 3 ZPO stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit (§ 355 ZPO ) und Parteiöffentlichkeit (§ 357 ZPO ) dar. Das Fragerecht der Parteien gemäß § 397 ZPO bleibt unberührt. Kommt es nach [...]
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