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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 10.10.1973

7 U 49/73

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)74Nr. 672
VersR 1975, 381

Im vorliegenden Fall wurde auf seiten des Sportlers, der sich beim Sprung ein Bein brach, ein Mitverschulden von 1/3 angenommen; er hätte sich vor dem Sprung ohne weiteres vergewissern können, daß der Boden der [...]
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