1 DAS FINANZGERICHT MÜNCHEN ERSUCHT DEN GERICHTSHOF DURCH BESCHLUSS VOM 14. JUNI 1972, BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 6. JULI 1972, GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG UM VORABENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GÜLTIGKEIT VON ARTIKEL 7 [...]
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