1 DAS HESSISCHE FINANZGERICHT ERSUCHT DEN GERICHTSHOF DURCH BESCHLUSS VOM 28. JUNI 1972, BEI DER KANZLEI EINGEGANGEN AM 3. AUGUST 1972, UM VORABENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GÜLTIGKEIT DER IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN [...]
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