1 DAS HESSISCHE FINANZGERICHT HAT MIT BESCHLUSS VOM 7. MAI 1973, BEI DER KANZLEI EINGEGANGEN AM 15. JUNI 1973, NACH ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG DEM GERICHTSHOF DIE FRAGE VORGELEGT, OB ARTIKEL 20 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. [...]
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