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EuGH - Entscheidung vom 22.11.1973

Rs 139/73

Normen:
Verordnung Nr. 1196/71 der Kommission vom 8. Juni 1971 über die Bedingungen zur Gewährung einer Übergangsvergütung für die am Ende des Wirtschaftsjahres 1970/71 vorhandenen Bestände an bestimmten Getreidearten Art. 3
Verordnung Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für Fristen, Daten und Termine Art. 3
Verordnung Nr. 1182/71 Art. 5

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 DER HESSISCHE VERWALTUNGSGERICHTSHOF STELLT MIT BESCHLUSS VOM 11. MAI 1973, BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 4. JUNI 1973, AUFGRUND VON ARTIKEL 177 DES EWG-VERTRAGS DREI FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DES [...]
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