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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.03.1972

IV A 196/71

Normen:
BBauG § 126 Abs. 3
GG art. 3 Abs. 1
OBG NW (Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen) § 1
OBG NW (Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen) § 3
OBG NW (Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen) § 14
OBG NW (Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen) § 30
OBG NW (Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen) § 34
VwGO § 114

Fundstellen:
DÖV 1972, 867

I. Der GemDir der Gemeinde O., die inzwischen in die neugebildete Stadt M. eingegliedert worden ist, ordnete die Umnumerierung u.a. des Hausgrundstücks des Klägers an, nachdem die Hausnummer im Laufe von vier Jahren [...]
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