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BayObLG - Entscheidung vom 03.10.1972

2 Z 50/72

Normen:
HGB § 19 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGZ 1972, 310
DB 1973, 174
DRsp II(210)226 b
NJW 1973, 371
Rpfleger 1973, 27

Siehe auch OLG Neustadt, NJW 1964, 1376 Anmerkung Eich (»S. Glasstahlbetonbau Carl H. OHG und Co. KG«: unzulässige Verkürzung der Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin »Carl H. OHG« auf den Namen »Hüge«). [...]
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