Siehe auch OLG Neustadt, NJW 1964, 1376 Anmerkung Eich (»S. Glasstahlbetonbau Carl H. OHG und Co. KG«: unzulässige Verkürzung der Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin »Carl H. OHG« auf den Namen »Hüge«). [...]
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