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BVerfG - Entscheidung vom 28.06.1972

1 BvR 105/63; 1 BvR 275/68

Normen:
AKG (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) § 3 Abs. 2
BVerfGG § 31 Abs. 1, Abs. 2 § 90 Abs. 2 S. 2 § 93a Abs. 4 § 95 Abs. 3
GG Art. 14, GG Art. 34
RepG (Reperationsschädengesetz) § 2 § 13 Abs. 1 § 38 Abs. 1 § 33
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 91a

Fundstellen:
BVerfGE 33, 247
BayVBl 1972, 634
DB 1972, 1672
JuS 1973, 55
MDR 1973, 27
NJW 1972, 1747

Die Verfassungsbeschwerden richten sich mittelbar gegen § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes - den sogenannten Klagestop -, unmittelbar gegen zwei letztinstanzliche Entscheidungen, mit denen auf Grund dieser [...]
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