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BGH - Entscheidung vom 21.03.1972

VI ZR 211/70

Normen:
ZPO § 285

Fundstellen:
DRsp IV(413)126d-e
NJW 1972, 1202

Ein Richterwechsel nach der Beweisaufnahme erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung. Frühere Zeugenaussagen können im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Vernehmungsprotokolls verwertet werden (BGHZ [...]
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