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BGH - Entscheidung vom 02.11.1972

VII ZR 77/71

Normen:
BGB § 631

Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 3.01 Bl. 493
WM 1972, 1457
ZfBR 1988, 127, 128
ZfBR 1992, 221

Die Parteien wußten bei Vertragsschluß noch nicht, daß das Grundstück noch kein Bauland war und die Durchführung des Bauvorhabens ungewiß war. Das Vorliegen einer unmöglichen Leistung (§ 306 BGB ) hat der BGH verneint. [...]
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