Abweichend hiervon verlangt das LG Koblenz, DNotZ 1971, 49 = Rpfleger 1971, 15 (mit Anmerkung Haegele S. 16), daß das Fortwirken der Vollmacht sich aus der Vollmachtsurkunde oder aus einem - in der Form des § 29 Abs. 1 [...]
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