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BayObLG - Entscheidung vom 15.02.1971

2 Z 83/70

Normen:
HGB § 53 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BB 1971, 844
BayObLGZ 1971, 55
DB 1971, 522
DNotZ 1971, 243
DRsp II(210)207a
DRsp II(210)42Nr. 4
MDR 1971, 493
NJW 1971, 810
Rpfleger 1971, 152

In den Fällen unechter Gesamtvertretung einer Handelsgesellschaft (Prokurist unter Mitwirkung eines gesetzlichen Vertretungsorgans) ist der Nachweis einer Befugnis nach § 49 Abs. 2 HGB nicht erforderlich, da sich die [...]
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