I. Streitig ist die Gewährung eines Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, bb EStG 1961 im Veranlagungszeitraum 1964. Der am 9. April 1942 geborene Sohn (S.) der Revisionsbeklagten (Steuerpflichtigen) [...]
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