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BFH - Entscheidung vom 19.11.1971

III B 29/71

Fundstellen:
BFHE 103, 316
BStBl II 1972, 85

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Finanzgerichts (FG) hat den Streitwert zum Zwecke des Kostenansatzes mit 40v.T. des durch die Hauptfeststellung zum 1. Januar 1964 festgestellten Einheitswertes von 46.100 DM [...]
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