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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 17.04.1970

10 U 7/70

Normen:
BGB §§ 249, 823

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden G-5/1
NJW 1971, 660

§ 823 Abs. 1 BGB gibt einen Schadensersatzanspruch nur bei Verletzung absoluter Rechte. Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ist hier jedoch keine Folge der Verletzung eines absoluten Rechts des Kl. Er ist nicht [...]
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