1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 25. FEBRUAR 1970, IN DER KANZLEI EINGEGANGEN AM 6. APRIL 1970, DEN GERICHTSHOF AUFGRUND VON ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG ERSUCHT ZU ENTSCHEIDEN, OB ' ( ES ) GEGEN ARTIKEL 37 [...]
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