1 DIE KLAGE IST ZUNÄCHST AUF DIE AUFHEBUNG DER VERFÜGUNG VOM 13. MAI 1969 GERICHTET, MIT DER DER GENERALDIREKTOR FÜR PERSONAL UND VERWALTUNG DEM KLAEGER DIE VERGÜTUNG FÜR 47 WÄHREND SEINER BESCHÄFTIGUNGSZEIT ALS [...]
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