1 DER BUNDESFINANZHOF HAT DURCH BESCHLUSS VOM 30. JULI 1969, IN DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 3. SEPTEMBER 1969, AUFGRUND VON ARTIKEL 177 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EWG MEHRERE FRAGEN ZUR AUSLEGUNG [...]
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