1 ZIEL DER KLAGE IST IM WESENTLICHEN EINERSEITS DIE TEILWEISE AUFHEBUNG DER VERFÜGUNG VOM 21. MAI 1968, MIT DER DIE KOMMISSION DEN KLAEGER NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG NR. 259/68 IN EINE PLANSTELLE EINGEWIESEN HAT, [...]
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