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BayObLG - Entscheidung vom 02.11.1970

5 Ws (B) 84/70

Normen:
OWiG § 72 Abs. 1 Satz 1
StPO § 275 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BayObLGSt 1970, 224

I. Das Amtsgericht München setzt mit Beschluß vom 03.06.19970 gegen den Betroffenen wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeit nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG eine Geldbuße von 120 DM fest [...]
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