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BVerwG - Entscheidung vom 13.06.1969

IV C 234.65

Normen:
BauNVO § 17
BauNVO § 24 Abs. 2
BauNVO § 24 Abs. 3
BBauG § 34
GG Art. 14 Abs. 1

Fundstellen:
BVerwGE 32, 173
BayVBl 1969, 390
BlGBW 1970, 117
BRS 22 Nr. 181
Buchholz 406.11 § 34 Nr. 20
DÖV 1969, 753
DVBl 1970, 57
MDR 1969, 869
NJW 1969, 1787
NJW 1969, 2162
RdL 1969, 304
VwRspr 20, 823

I. Der Beigeladene ist Eigentümer des an der südlichen Ecke der Kreuzung W-Straße/S-Straße in B gelegenen, nur 86 qm großen Grundstücks (Parzelle Nr. 872/93). Es wird im Südosten und im Südwesten begrenzt durch zwei im [...]
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