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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 17.04.1968

1 Ss 162/68

Normen:
StPO § 94

Fundstellen:
VRS 35, 138

ebenso: OLG Schleswig, VRS 34, 460 Durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamte darf ein Führerschein nur beschlagnahmt werden, wenn Gefahr im Verzug ist, § 98 Abs. 1 StPO . Gefahr im Verzug besteht, wenn die [...]
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