I. 1. Das Gesetz über die politischen Parteien ( Parteiengesetz - PartG -) vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) bestimmt in § 2 Abs. 1 den Begriff der Partei. In § 2 Abs. 2 heißt es, daß eine Vereinigung ihre [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!