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BVerfG - Entscheidung vom 14.02.1968

2 BvR 557/62

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Art. 116 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
BVerfGE 23, 98
DÖV 1968, 317
DVBl 1968, 791
JZ 1968, 422
JZ 1968, 559
MDR 1968, 558
NJW 1968, 1036
Rpfleger 1968, 218
RzW 1968, 381

A. I. Die Beschwerdeführer benötigen einen Erbschein nach ihrem zuletzt in Amsterdam wohnhaft gewesenen Onkel Dr. Robert R ..., um ein Wiedergutmachungsverfahren durchführen zu können. Dr. R ... wurde 1888 in Wetzlar [...]
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