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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.06.1967

5 U 203/65

Normen:
HOAI § 8

Fundstellen:
BB 1968, 1162
MDR 1968, 321

Im Prozeß muß der Einwand der Bindung des Architekten an seine Schlußrechnung vom Auftraggeber erhoben werden. Der Einwand ist daher also vom Gericht nicht von Amts wegen zu beachten. Mit einer überschüssigen [...]
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