S. 451 MIT EINEM BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES AM 3. MAI 1967 EINGEGANGENEN BESCHLUSS VOM 1. MÄRZ 1967 LEGT DER 4. SENAT DES BUNDESSOZIALGERICHTS DEM GERICHTSHOF DIE FRAGE VOR, OB ' ARTIKEL 28 ABSATZ 1 BUCHSTABE B [...]
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