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EuGH - Entscheidung vom 22.06.1967

Rs 12/66

Normen:
EWG/EAG BeamtStat Art. 102

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 215 I. ZUR ZULÄSSIGKEIT DIE ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE IST UNSTREITIG UND AUCH VON AMTS WEGEN NICHT ZU BEANSTANDEN. DIE KLAGE IST DAHER ZULÄSSIG. S. 216 II. ZUR BEGRÜNDETHEIT A - ANFECHTUNGSKLAGE 1. ERSTER KLAGEGRUND : [...]
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