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BGH - Entscheidung vom 02.03.1967

VII ZR 215/64

Normen:
BGB § 633

Fundstellen:
BGHZ 46, 242
NJW 1967, 1366
ZfBR 1985, 25
ZfBR 1989, 205, 213

Anm. Wussow in NJW 1967, 1366 . Der Vorschußanspruch ist ein vorweggenommener und abzurechnender Ersatzanspruch für Aufwendungen des Bauherrn für die Mängelbeseitigung, der seine Grundlage in § 242 BGB findet. [...]
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