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BGH - Entscheidung vom 11.04.1967

VI ZR 108/65

Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17

Am 16. Dezember 1959 gegen 10 Uhr befuhr der Beklagte mit seinem Volkswagen die Bundesautobahn bei Oberhausen in Richtung Dortmund. Als er sich der Gutehoffnungsbrücke näherte, verließ er die zuvor eingehaltene rechte [...]
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