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LG Augsburg - Entscheidung vom 04.05.1966

4 T 73/66

Fundstellen:
AnwBl 1966, 232

Gegenstand der Klage war eine Forderung wegen Zählung von Mietrückständen anlässlich verschiedener Mieterhöhungen und Räum der Wohnung. In der Klage ist davon ausgegangen worden, dass die Monatsmiete zuletzt 313,30 DM [...]
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