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EuGH - Entscheidung vom 28.04.1966

Rs 51/65

Normen:
EWG-Vertrag

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 142 ZUR ZULÄSSIGKEIT DIE ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE WIRD VON DER BEKLAGTEN NICHT BESTRITTEN; SIE IST AUCH VON AMTS WEGEN NICHT ZU BEANSTANDEN. DIE KLAGE IST SOMIT ZULÄSSIG. ZUR BEGRÜNDETHEIT ZUR ÄNDERUNG DER [...]
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