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EuGH - Entscheidung vom 30.06.1966

Rs 61/65

Normen:
EWGVtr Art. 177
EWGV 3 Art. 1b
EWGV 3 Art. 2 Abs. 2
EWGV 3 Anh. B Abschn. Niederlande
EWGV 3 Art. 22
EWGV 3 Art. 4

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 601 1. ZUR ZULÄSSIGKEIT DES AUSLEGUNGSERSUCHENS DER BEKLAGTE DES HAUPTPROZESSES MACHT GELTEND, DAS ' SCHEIDSGERECHT VAN HET BEAMBTENFONDS VOOR HET MIJNBEDRIJF ' ( IM FOLGENDEN ' SCHEIDSGERECHT ' GENANNT ) SEI KEIN [...]
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