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EuGH - Entscheidung vom 15.12.1966

Rs 62/65

Normen:
Beamtenstatut Art. 27
VerfOEuGH Art. 38

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 855 I. ZUR ZULÄSSIGKEIT DIE BEKLAGTE MACHT GELTEND, DIE KLAGE SEI UNZULÄSSIG, WEIL DER KLAEGER ES UNTERLASSEN HABE, IN DER KLAGESCHRIFT DIE GELTEND GEMACHTEN KLAGEGRÜNDE UND DIE ANGEBLICH VERLETZTEN [...]
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